Beschäftigte wollen Recht auf Unerreichbarkeit durch E-Mail

Tipp

Immer mehr Firmen überlassen ihren Beschäftigten einen mobilen Rechner, sei es ein Laptop oder ein Tablet. Flexibles Arbeiten ist ein Vorteil für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber, es gibt mehr Home-Offices.

Der deutliche Nachteil jedoch stellt sich in der ständigen Erreichbarkeit des Arbeitnehmers dar. Erreicht den Mitarbeiter eine E-Mail, erwartet der Vorgesetzte wie selbstverständlich auch, dass davon Notiz genommen und das Notwendige veranlasst wird.

In der Autoindustrie haben bereits etliche Firmen jetzt die Unerreichbarkeit per Mail und Telefon in den Tarifvertrag aufgenommen, um die Mitarbeiter zeitlich wie rechtlich gegen eine uferlose Inanspruchnahme zu schützen.

Eine Mitgliederbefragung der IG Metall ergab, dass die Beschäftigen mobiles Arbeiten durchaus als Vorteil sehen. Sie brauchen jedoch Zeiten, in denen sie vom Chef unerreichbar sind. In der Automobil- und Motorradbranche gibt es nun Vereinbarungen, dass der Arbeitnehmer zu festgelegten Zeiten weder per Mail noch per Telefon erreichbar sein darf.

Um der steigenden Flexibilität Grenzen zu setzen, gilt es, per Vertrag und/oder Gesetz „das Recht auf Abschalten zu verankern und der Entgrenzung der Arbeit Einhalt zu gebieten“ (Zitat C. Benner, IG-Metall-Vorstandsmitglied).

Mitarbeiter der Firma Daimler haben seit 2013 die Möglichkeit, auf Wunsch die E-Mails löschen zu lassen, die während ihres Urlaubes eingegangen sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine Abwesenheitsnotiz den Absender der E-Mails auf den zuständigen Vertreter hinweist.

Des Weiteren teilen Wirtschaftspsychologen wie Fachleute des Zeitmanagements mit, dass auch auf immobilen Arbeitsplätzen eine ständige Mailflut den Arbeitsfluss hemmt. Teilweise weist man die Mitarbeiter an, nicht öfter als jede halbe Stunde in das Mailfach einzusehen bzw. Mails zu beantworten, um den Arbeitsfluss nicht zu unterbrechen.

Manchmal ist weniger (Mails checken) einfach mehr (Arbeitseffiktivität)!

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