Google Mail nun auch ohne Einladung

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Drei
Jahre lang hatte Goolge  seinen Freemail Dienst getestet. Um daran teilzunehmen, musste
man eine entsprechende Einladung, z.B. von anderen Google Mail Nutzern,
erhalten. Trotz dieser "Öffnung" bleibt der
kostenlose Google Emaildienst in der Beta Phase.

Anmelden
können Sie sich über die Adresse mail.google.com/mail/signup. Auf der Google-Mail-Hauptseite
fehlt noch ein Link auf diese Anmeldemöglichkeit. Auch die Hilfeseiten von
Google Mail weisen immer noch fälschlicherweise darauf hin, dass der Dienst nur
auf Einladung hin nutzbar ist. Erst mit einem Gmail-Konto stehen alle
Funktionen von Google Talk bereit. Die Chat-Funktionen von Google Talk sind
zudem in Gmail alias Google Mail integriert.

Der E-Mail-Dienst von Google zeichnet sich durch eine einfache Bedienung aus
und es stehen derzeit 2,8 GByte Postfach-Speicher bereit. E-Mail-Unterhaltungen
werden als Threads gespeichert, um einen besseren Überblick über den
E-Mail-Verkehr zu erhalten. Finanziert wird der Dienst über Werbung, die in
E-Mail-Nachrichten eingeblendet werden. Das Postfach kann wahlweise per
POP3-Protokoll mit einem beliebigen E-Mail-Client abgefragt werden. Für Java-Handys
steht ein passender Gmail-Client in deutscher Sprache zur Verfügung.

In Europa tobt weiter ein Markenrechtsstreit um den Namen Gmail. In Deutschland und Großbritannien
musste Google seinen Dienst wegen Markenrechtsverletzungen umbenennen, so dass
Gmail in diesen Fällen als Google Mail vermarktet wird. Erst kürzlich hatte das
EU-Harmonisierungsamt entschieden, dass Google den Begriff "Gmail"
nicht als EU-Marke eintragen darf. Das Amt sah eine zu große
Verwechslungsgefahr mit der von Daniel Giersch gehaltenen Marke
"G-mail…und die Post geht richtig ab.".

Dies würde bedeuten, dass Google innerhalb der EU seinen E-Mail-Dienst nicht
unter der Marke Gmail anbieten dürfte. Google sieht das anders und gibt sich
zuversichtlich
, den E-Mail-Dienst in Europa unverändert unter dem Namen
Gmail anbieten zu dürfen. Google steht noch die Möglichkeit offen, Beschwerde
gegen die Entscheidung beim EU-Harmonisierungsamt einzureichen.

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