Die Datenschützer kritisieren nicht nur Google Analytics, sondern nun auch Google Mail. Der Berliner Datenschutzbeauftragte meint, dass sich der E-Mail Dienst nicht innerhalb der Legalität bewegen würde. Eine Begründung ist unter anderem, die Analyse von Betreffzeilen, die ohne jegliche Zustimmung eines Empfängers durchgeführt wird. Alexander Dix ist der besagte Datenschutzbeauftragte.
Die Analyse erfolge wohl, um die Werbung personalisieren zu können. Google holt sich zwar beim Nutzer eine Einwilligung, also bei jenem, der die Mail versendet, nicht aber beim Empfänger. Er sieht das Problem darin, dass die Zustimmung des Versenders nicht ausreiche, denn auch der Empfänger müsse hier um Genehmigung gefragt werden. Allerdings bezieht sich dieses Problem auch nicht alleine auf Google Mail, denn es gibt auch andere Mail-Dienste, die Inhalte von Mails analysieren, beispielsweise für den Spam-Filter. Sicherlich ist eine Analyse, gerade zur Spam-Sortierung, nicht schlecht, aber wenigstens sollten die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Eine Möglichkeit wäre hier beispielsweise, dass der Nutzer, also sowohl der Empfänger als auch Versender, einmalig diese Zustimmung gibt, oder eben nicht.


2 Kommentare zu “Datenschützer sieht Google Mail als illegal”