E-Postbrief und De-Mail: eMail-Rechungen steuerlich gleichgestellt

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Seit dem 1. Juli sind eMail-Rechnungen den Papierrechnungen steuerlich gleichgestellt. Seit diesem Datum ist es Unternehmen erlaubt, ihre Rechnungen elektronisch, via E-Postbrief oder De-Mail zu verschicken. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Rechnungen als PDF-Datei oder Textdatei im Anhang einer E-Mail zu verschicken, ohne dass hierfür eine elektronische Signatur notwendig ist.

Diese Rechnungen sind dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, was bislang nicht der Fall war. Dadurch, dass keine elektronische Signatur notwendig ist, wie es der Gesetzgeber beschlossen hat, brauchen die Unternehmen im Grunde auch De-Mail oder den E-Postbrief nicht mehr. Diese Kosten können sie sich im Grunde sparen. Der Vorteil für Unternehmen liegt ganz klar darin, dass sie hohe Kosten sparen können, denn schließlich würde der Versand per E-Postbrief  oder De-Mail auch wieder Postgebühren kosten. Zudem ist es den Unternehmen auch selber überlassen, ob sie per E-Mail verschickte Rechnungen akzeptieren oder nicht. Im Zweifelsfall könnten sie noch immer eine Papierrechnung anfordern.

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