• Nachrichten
    Neue Regeln für geschäftliche E-Mails

    Seit
    Jahresbeginn müssen geschäftliche E-Mails, Telefaxe und Postkarten die gleichen
    Angaben enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind. Zu diesen
    Pflichtangaben zählen beispielsweise Name, Rechtsform und Sitz der Firma sowie
    das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer. Außerdem sind
    sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der
    Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen zu führen. Durch das Gesetz über
    das elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister und
    Unternehmensregister (EHUG) wurden die Vorschriften der Paragrafen 37a, 125a
    HGB, 80 AktG, 35a GmbHG und 25a GenG neu gefasst: Die Angaben sollen den
    Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der
    Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu
    informieren. Durch die Mitteilung der Handelsregisternummer beispielsweise soll
    es für den neuen Geschäftspartner einfacher sein, sich beim Registergericht
    Auskünfte über das Unternehmen einzuholen. Auch Kleingewerbetreibende, die
    nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen ab dem 22. Mai 2007 auf allen
    Geschäftsbriefen zusätzlich zum ausgeschriebenen Vor- und Zunamen eine
    ladungsfähige Anschrift angeben.
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  • Viren
    Drei Neulinge in der Viren-Hitliste

    Auch
    im ersten Ranking des Jahres 2007 lässt sich Sdbot.ftp nicht von der Pole
    Position verdrängen. Das Skript dient mehreren Varianten der zahlreichen Sdbot
    Wurm-Familie zum Herunterladen von Wurm-Kopien über Systemanfälligkeiten (LSASS,
    RPC-DCOM) und ermöglicht den Aufbau eines so genannten Bot-Netzes. Mit Hilfe
    dieser Netzwerke ist es beispielsweise möglich, bestimmte Webseiten durch
    zeitgleichen Zugriff aller infizierten Systeme zum Absturz zu bringen Mit
    kleinem Vorsprung zum Drittplatzierten schafft es Torpig.A sich den zweiten
    Platz zu erkämpfen. Der Angriff des Trojaners kann für betroffene User
    ernsthafte Folgen haben, da er eingetippte oder gespeicherte Informationen
    (z.B. Passwörter) entwendet. Aufgestiegen in die Top Drei ist im Januar der
    Wurm Puce.E. Er verbreitet sich, indem er Kopien seines Codes anfertigt, jedoch
    ohne andere Dateien zu infizieren. Auf befallenen Computern beeinträchtigt er
    die Systemleistung und blockt zudem bestimmte Anwendungen.

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