Mail- und SMS-Werbung nur mit Einwilligung

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Werbung kann nerven – das merken besonders Internet-Nutzer, die sich mit Ihrer Mobilfunknummer oder Ihrer Mail-Adresse online auf Websites anmelden. Doch der User darf erwarten, dass er Werbesendungen aktiv zustimmen muss, wie der Bundesgerichtshof erneut deutlich gemacht hat

Gerade bei Anmeldungen im Internet kann das die unangenehme Nebenwirkung haben, dass man bei Angabe seiner privaten Daten nicht nur gewünschte Informationen erhält. Oft ist schnell nicht mehr nachvollziehbar, wer dann eigentlich Werbung verschickt.

In Deutschland ist die Zusendung unverlangter Mail nicht erlaubt und kann deshalb rechtlich verfolgt werden. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Juli 2008 entschieden, dass der Wunsch des Nutzers, Werbung unter Verwendung elektronischer Post zu erhalten, in einer „spezifischen Angabe“ zum Ausdruck kommen muss. Es reicht nicht, dass der Kunde ein Häkchen ankreuzen muss, wenn er gerade keine Werbung auf diesem Wege erhalten möchte

Link zu der Pressemeldung

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

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