Eine neue Marktlücke – Die Internetangst als Geschäftsmodell

Sicherheit

Die Fälle von Internetkriminalität nehmen immer weiter zu. Sei es finanzieller Betrug über Phishing und Abofallen oder Datendiebstahl und Missbrauch, die Methoden der Internetkriminellen sind vielfältig und kreativ und verursachen immensen Schaden. Dazu zählen auch die Methoden der „Abmahnanwälte“, die systematisch vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Internet verfolgen.

Gerade um sich vor Letzterem zu schützen, bieten mittlerweile einige Versicherungen entsprechende Lösungen an. Dabei handelt es sich um eine Rechtsschutzversicherung speziell für Internetnutzer, die sich ab und zu in urheberrechtlichen Grauzonen, wie auf Seiten von Streaming-Diensten usw. bewegen. Aber ist eine solche Zusatzpolice wirklich sinnvoll? Verbraucherschützer argumentieren gegen die zusätzliche Absicherung damit, dass viele Arten von rechtlichen Auseinandersetzungen bereits durch herkömmliche Rechtsschutzversicherungen abgedeckt würden.

 

Was bietet diese Versicherung zusätzlich?

 

Die DEVK bietet beispielsweise eine „erste Rechtsschutzversicherung mit Identitäts-Schutz im Internet“ an, die ein sichereres „Surfen mit dem Premium-Rechtsschutz der DEVK“ verspricht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist allerdings darauf hin, dass die meisten Fälle die von dieser Zusatzversicherung abgedeckt werden, auch schon in der herkömmlichen Rechtsschutzversicherung der DEVK mit inbegriffen sind. Als Beispiel wäre hier der Fall zu nennen, wenn eine Ware, die man bei Ebay bestellt hat, nicht ankommt. Dies ist ein klarer Fall des Vertrags und Sachenrechts und in den meisten privaten Rechtsschutzversicherungen berücksichtigt.

 

Urheberechtsverletzungen werden bei der DEVK allerdings nicht versichert. Sollte es zu einer Abmahnung kommen, weil sich der Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material auf einer kostenlosen Streaming-Seite angesehen oder heruntergeladen hat, ist bei der DEVK lediglich eine kostenlose Telefon- bzw. Online-Beratung möglich. Die Konkurrenz bei der Arag übernimmt immerhin noch die Kosten für ein „erstes anwaltliches Beratungsgespräch (bis 500€ im Jahr) zu einer Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben“. Die Stiftung Warentest urteilt, dass dies zwar ein Anfang sei, allerdings bei einem tatsächlichen Gerichtsverfahren nicht wesentlich weiterhelfen würde.

 

Hilfe bei Rufschädigung und Beleidigung

 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsbranche (GDV) bestätigt auf Nachfrage der Internetplattform Golem.de: “Wesentliche rechtliche Risiken, die sich für den Einzelnen bereits heute aus der Nutzung des Internets, sei es dem Online-Banking oder dem Onlinekauf ergeben können, sind von der herkömmlichen Rechtsschutzversicherung erfasst. Die neuen Produkte gehen hierüber hinaus und bieten zusätzlich Services, die man vereinfacht als ‘Internet-Radiergummi’ bezeichnen könnte.”

 

Mit dem Internet-Radiergummi ist eine Art Ruf-Wiederherstellung gemeint, wenn es im Internet zur üblen Nachrede, Beleidigung oder Verleumdung der eigenen Person gekommen ist. Dies gilt für Forenbeiträge, Kommentare und Ähnliches, nicht aber für die Online-Presse. Für die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, was auch die Recherche nach dem Verantwortlichen beinhaltet, stehen aber gerade einmal 100€ pro Fall zur Verfügung. Die DEVK arbeitet hier mit einem Partnerunternehmen namens Affinion zusammen, welches regelmäßig überprüft ob sensible Kundendaten auf Internetseiten auftauchen und kann auf Wunsch dabei helfen diese löschen zu lassen. Auch die Schufa arbeitet mit Affinion zusammen und bietet darüber einen ähnlichen Service. Einer Umfrage der Schufa zufolge, soll bereits jeder fünfte Deutsche im Internet Opfer von Datenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl geworden sein. 85% der Befragten haben generell eine gewisse Angst Opfer von Datenmissbrauch zu werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt diesen Befürchtungen weiter Futter. Das BSI warnt davor, dass die Zahl der Identitätsdiebstähle weiter zunehmen würde. In drei Monaten hätte man bereits 250.000 Fälle registriert.

 

Die Frage nach dem Nutzen ist aber dennoch berechtigt. Der Tarif bei der Arag soll 100€ im Jahr kosten und das Paket der DEVK schlägt sogar mit 270€ zu Buche. Wenn man bedenkt, dass auch eine neue EU-Richtlinie zum Datenschutz verhandelt wird, die es Nutzern sowieso erleichtern soll, gegen diesen Missbrauch vorzugehen, und auch die große Koalition bereits angekündigt hat, das Urheberrecht zu reformieren, lohnt es sich vielleicht noch abzuwarten, bevor man eine Entscheidung zu einer zusätzlichen rechtlichen Absicherung trifft. Wann die politischen Entscheidungen allerdings getroffen werden sollen, ist allerdings noch unklar.

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