E-Postbrief und De-Mail: eMail-Rechungen steuerlich gleichgestellt
Seit dem 1. Juli sind eMail-Rechnungen den Papierrechnungen steuerlich gleichgestellt. Seit diesem Datum ist es Unternehmen erlaubt, ihre Rechnungen elektronisch, via E-Postbrief oder De-Mail zu verschicken. Es besteht …
