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Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte inzwischen selbst, dass im Rahmen der Antragserfassung ein Fehler in den Empfängerkontonummern erzeugt wurde: Bei allen Kontonummern, die kleiner als 10-stellig sind, wurden die Kontonummern rechtsbündig statt linksbündig aufgefüllt (Beispiel: richtig wäre 0012345678, stattdessen wurde 1234567800 eingetragen). Dies hat zur Konsequenz, dass unzählige Überweisungen keinem Empfänger zugeordnet werden können und bei den Banken auf so genannten Scherbenkonten liegen bleiben.
Da hat definitiv das Qualitätsmanagement versagt.
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