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    Online-Durchsuchungen in Österreich

    Die österreichischen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich Dienstagabend darauf geeinigt, dass die Polizei künftig die privaten Computer verdächtiger Personen online ausspionieren darf. Als spätesten Termin für den ersten legalen Einsatz des Bundestrojaners wurde der Herbst des kommenden Jahres genannt. Der Einsatz ist jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Polizei darf die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen einsetzen, erklärte Innenminister Günther Platter gegenüber Radio Ö1. Konkret sind dabei Vergehen gemeint, die mit mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind.

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