incredimail geschäftsleitung

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  • Autor
    Beitrag
  • #39964
    alebod
    Teilnehmer

      hallo
      wie komme ich an die email von der geschäftsleitung – incredimail ?
      ich hatte EINMAL junkfilter für 2005 bestellt und es wurde auch abgebucht von meinem visa konto , aber es wurde zweimal abgebucht , 2006 nochmal zweimal abgebucht ,visa kontoleitung verständigt verständigt aber die können nix machen weil es über internet geht außer ich muß ein neues konto anlegen , VERSTEHE ich nicht 😡
      mehrmals versucht direkten kontakt zu bekommen aber die antworten immer auf englisch mit verweisen zur IncrediMail Support oder IncrediMail Help Center oder foren usw , :question:
      ich werde garnicht richtig wahrgenommen und hin und her gemailt , KEIN ANSPRECH PARTNER und GELD wird fleißig weiterhin DOPPELT ABGEBUCHT .
      weiß einer einen tip oder die ansprech mail adresse , das wäre gut .
      vorläufig mal ciao aus köln

      #140749
      Uwe-Dembski
      Teilnehmer

        Du hast den Junk-filter anscheinend doppelt erworben.
        Wende Dich an die IM-Hilfe. Nenne in der Mail beide Lizenzen, die Du besitzt. Die erstatten Dir das Geld! Gar kein Thema.
        Die Geschäftsleitung zu kontaktieren macht keinen Sinn. Die Leiden das wieder an die Hilfe zurück.

        Bis bald und viele liebe Grüße

        #140757
        elli_pirally
        Teilnehmer

          hmm was ist das denn für eine bank die das geld nicht zurückholen kann ?!?!?!
          sowas habe ich ja noch nie gehört.. sorry.

          #140796
          Uwe-Dembski
          Teilnehmer

            Damit die Diskussion jetzt nicht abschweift, zwei Rechtsgrundsätze:

            Doch, so etwas gibt es.

            Fall 1:
            Stell Dir vor, Du hast eine Kreditkarte (Mastercard, Visacard), die Du über Deine Bank bezogen hast. Deine Bank hat sich dann verpflichtet, diese Lastschrift einzulösen. Wenn Du dann eine Lastschrift nicht bezahlen möchtest, dann muss Deine Bank den Umsatz bei der Cardprozess zunächst für Dich reklamieren. Von dort bekommst Du dann eine Erstattung oder nicht.

            Fall 2:
            Es liegt ein Abbuchungsauftrag, keine Einzugsermächtigung, bei Lastschriften vor. Eine Rückgabe der Lastschrift wegen Widerspruchs ist nicht möglich.

            Bis bald und viele liebe Grüße

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